An den Vereinsausflug nehmen grundsätzlich nur Vereinsmitglieder teil. Vereinsmitglieder, die zum Zeitpunkt des Ausfluges das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur in Begleitung mindestens eines Elternteils/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Mitglieder, die das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen teilnehmen, wenn der/die Erziehungsberechtigte die hier verlinkte Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben mitgeben.